Die Bezeichnung Dickpic setzt sich aus den Begriffen „dick“ und „picture“ zusammen und wird im Deutschen häufig mit dem Synonym „Schwanzbild“ bedacht. Wesentlich an dieser Art von Aufnahme, die sie auch klar von der rein erotischen Fotografie abgrenzt, ist, dass der Ersteller sie unaufgefordert an eine oder mehrere Personen schickt. Dies kann unter anderem über Smartphone-Messenger-Dienste, aber auch per E-Mail, Post oder andere Wege wie Graffiti, Poster und Co. geschehen. Bei den Empfänger*innen handelt es sich häufig um jüngere Frauen. Aber auch andere Personen können von dieser Form der unerlaubten Verbreitung pornografischer Inhalte (die übrigens einen Straftatbestand darstellt!) betroffen sein.
Warum versenden Männer entsprechende Fotos? Und wie sind die Reaktionen darauf?
Die Gründe für das Versenden eines Dickpics können
vielfältiger Natur sein. Insgesamt lässt sich aber festhalten, dass die meisten der Aufnahmen deshalb versendet werden, weil
- ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen und sich selbst zur Schau stellen wollen,
- absichtlich die Grenzen des Gegenübers überschreiten wollen, um so ihren Mut und ihre vermeintliche Dominanz zu präsentieren,
- sie sich im Gegenzug selbst ein Nacktbild von der Empfängerin oder dem Empfänger erhoffen oder
- denken, dass es das Gegenüber positiv erregt.
Der Knackpunkt dabei? Eine
britische Studie hat aufgezeigt, dass die Mehrheit der Frauen, die diese Aufnahmen erhalten, davon nicht erfreut ist – und auch nicht danach gefragt hat. In der Konsequenz reagieren sie angesichts dieser Unfreiwilligkeit oftmals mit Empörung, Wut oder Entsetzen, wodurch sich wiederum viele der Männer, die ein Dickpic versenden, missverstanden und beleidigt fühlen. Andere wiederum erwarten und erhoffen sich eine entsprechende Reaktion – in beiden Fällen besteht jedoch keine Einvernehmlichkeit, sodass es sich rechtlich sogar um eine Straftat handelt.
Ist das Versenden von Dickpics in Deutschland strafbar?
Ja. Das unaufgeforderte Versenden eines Dickpicks an Erwachsene erfüllt nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 (unerlaubte Verbreitung pornografischer Inhalte) StGB den Straftatbestand, sofern es sich um ein nachweislich pornografisches Werk handelt. Und darauf kann eine Geldstrafe, unter Umständen aber auch eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe stehen.
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine entsprechende Regelung – und zwar selbst dann, wenn die*der Jugendliche*r den Versender dazu aufgefordert hat. Und wer auf Unter-14-Jährige pornografisch einwirkt, muss nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und zehn Jahren rechnen.
Merke also: Es handelt sich keinesfalls um ein Kavaliers-, sondern um Offizialdelikt, bei dem die Polizei nach dessen Bekanntwerden ermitteln muss. Selbst dann, wenn sich die betroffene Person anonym oder über Dritte meldet.
Worauf sollte man im Umgang mit Dickpics achten?
Vor dem
Versenden eines Dickpics gilt ganz klar, dass überhaupt erst einmal geklärt sein muss, ob es tatsächlich gewünscht wird. Das kann im Rahmen eines einvernehmlichen Sextings nämlich durchaus seinen gewissen Reiz haben. Wird die die*der Empfänger*in aber überrumpelt, handelt es sich – wie bereits angesprochen – um eine Straftat.
Wer also unfreiwillig eine entsprechende Aufnahme erhält, sollte
- diese mittels Screenshots sichern (wozu es auch genaue Anleitungen gibt),
- den versendenden Kontakt blockieren und beim Betreiber-Team der sozialen Plattform / Dating-Community melden (wenn man dort unterwegs sein sollte) und
- die Aufnahme nicht weiterverbreiten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, denjenigen anzuzeigen – unter anderem mithilfe von Online-Angeboten wie dem von dickstinction.com. Und wenngleich es nachvollziehbar ist, dass man diesen Schritt vielleicht nicht gleich gehen möchte, sollte man sich mit dieser Option gründlicher auseinandersetzen und sich nicht durch ein potenzielles Victim Blaming einschüchtern lassen.