Hierzulande gilt eine sehr weitgehende Meinungs- und Pressefreiheit. Allerdings sind u.a. Beleidigungen und Verunglimpfungen verboten, außerdem sind nicht sämtliche medialen Inhalte für alle Altersklassen geeignet. Damit Kinder und Jugendliche durch explizite Sex- oder Gewaltdarstellungen keinen psychischen Schaden erleiden, müssen Inhalte entweder den Kriterien des Jugendschutzes entsprechen – oder für junge Menschen unzugänglich sein. Die Klassifizierung der Inhalte ist in Deutschland durch die FSK-Altersfreigabe geregelt.
Wofür steht FSK bei Altersfreigabe?
FSK ist das Kürzel für „Freiwillige Selbstkontrolle“. Diesen Namen trägt eine Einrichtung, die von mehreren medialen Spitzenverbänden getragen wird und ihren Hauptsitz im hessischen Wiesbaden hat.
Die wesentliche Aufgabe trägt die FSK bereits in ihrem Namen: Mediale Inhalte werden dort auf ihre Eignung für Kinder und Jugendliche überprüft. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch Filme und Videoclips, Werbespots und Computerspiele kontrolliert. Auf Basis des gültigen Jugendschutzgesetzes wird der jeweilige Inhalt einer der folgenden Klassen zugeordnet.
- Weiß = FSK 0: Keine Altersbeschränkung
- Gelb = FSK 6: Freigabe ab einem Alter von 6 Jahren
- Grün = FSK 12: Freigabe ab einem Alter von 12 Jahren
- Blau = FSK 16: Freigabe ab einem Alter von 16 Jahren
- Rot = FSK 18: Freigabe ab einem Alter von 18 Jahren
Überdies können mediale Inhalte auch komplett verboten werden. Beispiele dafür finden sich etwa in extremen Gewaltdarstellungen oder in verbotenen politischen Inhalten. Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus etwa ist von der Presse- und Meinungsfreiheit nicht abgedeckt.
Wie werden Inhalte bezüglich der Altersfreigabe geprüft?
Die Freiwillige Selbstkontrolle beschäftigt etwa 250 ehrenamtliche Mitglieder. Diese sind verpflichtet, sich mit den eingesandten Inhalten ausgiebig zu befassen. Im Fall von Filmen bedeutet das, dass sie das komplette Material von Anfang bis Ende lückenlos anschauen müssen, bevor eine Einstufung nach Altersklasse vorgenommen werden kann. Wer für die FSK tätig werden möchte, muss nachweislich über Fachwissen in Medienwirtschaft und Psychologie verfügen. Außerdem ist Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine zwingende Voraussetzung. Um mögliche Interessenkonflikte von vornherein zu unterbinden, dürfen die Prüferinnen und Prüfer nicht Wirtschaftszweigen wie der Film- und Videoindustrie oder der Computerspielbranche kommen.
Die für die Freiwillige Selbstkontrolle anfallenden Kosten tragen die jeweiligen Produzenten: Beim Kauf eines Mediums zahlen die Konsumentinnen und Konsumenten eine Gebühr. Diese reichen die Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer an die FSK weiter.
Welche FSK-Stufe gilt für welche erotischen Inhalte?
In Deutschland gibt es sehr genaue Kriterien, welche erotischen Inhalte Kindern oder Jugendlichen ab welchem Alter zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Kriterien lauten wie folgt.
- FSK 0: Erotische Inhalte ohne erkennbare sexuelle Handlungen oder Darstellungen.
- FSK 6: Leichte erotische Anspielungen oder harmlose erotische Situationen, die für Kinder ab 6 Jahren unbedenklich sind.
- FSK 12: Erotische Inhalte, die zwar erkennbare sexuelle Handlungen darstellen, aber nicht explizit oder sehr grafisch sind. Es können beispielsweise Kussszenen oder Andeutungen von nackter Haut enthalten sein.
- FSK 16: Erotische Inhalte, die explizitere sexuelle Handlungen zeigen, jedoch nicht pornografisch sind. Es können Nacktheit, sexuelle Anspielungen oder teilweise explizite Szenen enthalten sein.
- FSK 18: Erotisch-pornografische Inhalte mit expliziten sexuellen Handlungen. Diese Filme sind ausschließlich für volljährige Zuschauer geeignet.
Wichtig: Auch wenn die FSK einzelne Inhalte nicht prüft, haben sich die Inverkehrbringer an die hier genannten Regeln zu halten. Dies ist insbesondere für erotische Fernsehprogramme und Online-Dienste relevant.