Unter dem Begriff Inzest versteht man den Sex zwischen Menschen, die eng miteinander verwandt sind. Das können beispielsweise Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, aber auch Geschwister untereinander sein. Etwas veraltet wird manchmal auch von ‚Blutschande‘ gesprochen. Die wörtliche Übersetzung hingegen lautet unkeusch oder unzüchtig – würde im deutschen Sprachgebrauch also zu Missverständnissen führen.
Was versteht man unter Inzest?
Wenn eng verwandte Menschen miteinander Sex haben, ist die Rede von Inzest. Für diese Definition ist das Alter nicht relevant und auch die Frage nach der sexuellen Präferenz spielt keine Rolle. Eine inzestuöse Beziehung kann also nicht nur heterosexuell, etwa zwischen Bruder und Schwester, Mutter und Sohn oder Vater und Tochter geführt werden, sondern auch in gleichgeschlechtlicher Konstellation.
Aus rechtlicher Sicht ist der Begriff nur bei sexuellem Verkehr unter Geschwistern und Verwandten in gerader Linie, also Kinder-Eltern-Großeltern, gebräuchlich. Die gesellschaftliche Beurteilung ist damit allerdings nicht unbedingt deckungsgleich: Beim Sex unter Cousine und Cousin oder zwischen miteinander verschwägerten Personen heißt es zumeist: „Das grenzt an Inzest“.
Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?
Gemäß §173 StGB ist Sex zwischen Geschwistern und geradlinig miteinander Verwandten illegal und deshalb strafbar. Gründe hierfür sind u.a.
- der Schutz von Ehe und Familie,
- die Prävention der Weitergabe von Erbkrankheiten,
- der Schutz etwaiger Inzestkinder vor Diskriminierung,
- sowie die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Tabus.
Indes: Es gab in der Vergangenheit mehrere Anläufe, den Inzest zwischen volljährigen Personen zu entkriminalisieren – zumal er in einigen anderen Ländern (z.B. Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich) schon heute nicht verboten ist. Die Straffreiheit darf man dennoch nicht mit einer gesellschaftlichen Akzeptanz von inzestuösen Handlungen gleichsetzen.
Allerdings sind auch in Deutschland nicht alle inzestuösen Handlungen verboten: Illegal ist nur der vaginale Sex, für andere Praktiken interessiert sich der Gesetzgeber nicht.
Im Inzest-Porn ist (fast) alles erlaubt
Zwar ist
Sex mit Minderjährigen auch im Pornofilm verboten. Inzest unter volljährigen Personen ist im Sexfilm aber ein zulässiges und absolut beliebtes Thema. Allerdings sind die Darsteller*innen meistens nicht miteinander verwandt. Trotzdem wissen sie genau, wie man das Kopfkino der Zuschauer*innen auf Touren bringt. Hier treiben es Vater und Tochter, Mutter und Sohn, die Geschwister unter sich oder gleich die ganze Familie komplett hemmungslos miteinander.