Beim Stealthing handelt es sich nach § 177 StGB um eine Straftat. Dabei ziehen die Täter*innen das Kondom beim Sex heimlich ab oder versuchen dies zumindest. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass Menschen aller Geschlechtsidentitäten Betroffene wie Täter*innen sein können. Dadurch ist es auch beim Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Partner:innen nicht auszuschließen. Ferner kann es, je nach konkret vorliegenden Tatumständen sein, dass gleichzeitig der Vergewaltigung erfüllt ist. Das muss allerdings individuell gerichtlich geprüft werden.
Was muss man in Bezug auf das Strafrecht über das Stealthing wissen?
Wesentlich beim Stealthing ist, dass es auf Heimtücke basiert, die gleichermaßen
den Safer Sex außer Kraft setzt als auch das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der anderen Person verletzt. In diesem Kontext ist denn auch wissenswert, dass es aufgrund der Sexualstrafrechtsverschärfung – Stichwort „Nein heißt nein“ – seit 2016 als Straftat geführt wird. Das bedeutet für das Weglassen des Gummis also, dass es bereits dadurch strafbar wird, dass
- jemand dem Verzicht auf das Kondom beim Sex im Vorfeld nicht zugestimmt hat,
- beim Sex Abwehrhandlungen zeigt
- oder aufgrund einer Beeinträchtigung nicht körperlich / verbal dazu äußern kann.
Je nachdem, wie die konkrete Situation dazu aussieht, müssen Täter*innen mit Freiheitsstrafen zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren rechnen. Kommt zum Stealthing noch eine weitere, schwerwiegende Misshandlung dazu, besteht nach § 177 StGB sogar die Option, einen Freiheitsentzug von mehr als fünf Jahren zu verhängen.
Eines der ersten deutschen Urteile dazu stammte 2020 vom Berliner Kammergericht. Dieses verurteilte einen Täter zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und an einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 3.000 € an sein weibliches Opfer. Es sah aber von der Feststellung einer Vergewaltigung ab, weil der grundsätzliche Geschlechtsverkehr einvernehmlich geschah. Trotzdem gab das Gericht der Frau insofern recht, als der Mann ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht und ihre sexuelle Autonomie unterlaufen habe. Zudem habe er sie durch die Ejakulation in ihren Körper den Gefahren einer ungewollten Schwangerschaft und einer Ansteckung mit seiner sexuell übertragbaren Krankheit ausgesetzt.
Wie kann man sich schützen oder zumindest dagegen wehren?
Die schlechte Nachricht zuerst: Ein 100 %-iger Schutz vor Stealthing lässt sich bedauerlicherweise nicht erreichen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, um sich zumindest teilweise davor abzusichern. Dabei gilt es vorrangig, den Sex sofort abzubrechen, wenn man sich unwohl fühlt oder bemerkt, dass etwas nicht stimmt. Außerdem lohnt es sich, immer eigene Kondome dabei zu haben, da einige Stealther*innen ihre Gummis durchlöchern.
Wer dennoch Opfer vom Stealthing wird, empfindet das meistens aus verschiedenen Gründen als belastend. Einerseits, weil es sich um einen massiven Vertrauensbruch inklusive der Untergrabung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung handelt. Andererseits kommt durch den unfreiwilligen ungeschützten Geschlechtsverkehr die (berechtigte!) Angst vor einer Ansteckung mit
STI und/oder vor einer ungewollten Schwangerschaft auf. Überdies hat das Stealthing den Haken, dass man es oftmals ohne Vorlage von eindeutigen Beweisen schwer gerichtlich nachweisen kann. Stichwort Aussage gegen Aussage.
In der Konsequenz sollte man
- sich zunächst bewusst machen, dass man für das Stealthing selbst nicht verantwortlich ist, keine Schuld trägt und sich daher nicht dafür zu schämen braucht, dass man für sich selbst einsteht,
- eine Anzeige des Vorfalls bei der Polizei unbedingt in Betracht ziehen. Immerhin handelt es sich um eine auf Unrecht basierende Sexualstraftat – und die ist, wie es die Bezeichnung schon sagt, strafbar.
- neben einer Anzeige immer auf eine ärztliche Untersuchung und bei Bedarf auch entsprechende Hilfe zurückgreifen. Das kann besonders im Zusammenhang mit Schwangerschaften, aber auch die „HIV-PEP- Vorsorge nach einem potenziellen HIV-Kontakt, von großer Bedeutung sein.
Was muss man noch über potenzielle Unterstützungsoptionen wissen?
Leider ist das Stealthing ebenso wenig wie das
Catcalling eine Seltenheit beziehungsweise ein Kavaliersdelikt. Trotzdem ist es natürlich noch einmal eine Stufe übergriffiger – und bedauerlicherweise sind viele Betroffene damit nicht allein. Es lohnt sich unter Umständen daher auch, eine Beratungsstelle für Betroffene zu kontaktieren; bei Wunsch auch anonym. Das ist beim
- "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 und beim
- "Hilfetelefon Gewalt an Männern“ unter der Nummer 0800 123 9900
möglich.